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FST Trucks
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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

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Datenschutz

Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Besuch unserer Webseite auf. Hinsichtlich der verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „personenbezogene Daten“ oder deren „Verarbeitung“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Der Webseiteninhaber übernimmt keine Haftung für personenbezogene Daten die an Seiten Dritter erhoben werden und hat keinen Einfluss auf die Gestaltung der Inhalte dieser Seiten. Ferner übernimmt der Webseiteninhaber keine Haftung für deren Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit.

Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf die wird ggf. Bezug nehmen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2016:119:FULL&from=DE

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) finden Sie hier:

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Newsarchiv/Inhalt/Neues-Bundesdatenschutzgesetz/BDSG-neu.pdf

Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf dieser Webseite sind wir „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

 

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Zur Kontaktaufnahme zum Thema Datenschutz nutzen Sie bitte folgende Email Adresse:

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Bei Angeboten anderer Anbieter („Drittangebote“) die von unserer Webseite aus erreichbar sind, gelten unsere Datenschutzhinweise für diese Drittangebote nicht. In diesem Fall sind wir auch nicht für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen solcher Drittangebote verantwortlich iSv. Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

Kontaktdaten, die Sie uns beim Ausfüllen eines Kontaktformulars übermitteln werden genutzt, um in Kontakt mit Ihnen zu treten (Telefon, Email) bzw. um Ihnen Informationen über die gewünschten Produkte oder Dienstleistungen zu senden.

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

 

Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

 

1. Datenschutz

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Eine darüberhinausgehende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt grundsätzlich nur, wenn Sie uns hierzu eine Einwilligung erteilt haben und wir damit gem. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten berechtigt sind. In einigen Bereichen unserer Webseite haben Sie die Möglichkeit, eine solche ausdrückliche Einwilligung zu erteilen. Dabei wird Ihnen von uns jeweils der Zweck mitgeteilt, zu dem die Daten im Falle Ihrer Einwilligung verarbeitet werden, und wie lange wir diese personenbezogenen Daten speichern.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

2. Ihre Rechte als Nutzer unserer Internetseite

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG). Wir weisen ausdrücklich auf das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 & 22 DSGVO hin.

 

3. Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. Ihren Widerruf können Sie jederzeit an info@fst-trucks.de stellen.

Wir weisen ausdrücklich auf das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 & 22 DSGVO hin.

 

4. Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden:

https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

 

5. Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

 

6. SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

 

7. Auskunft, Sperrung, Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung – exzessiven Anträgen können wir jedoch nach Maßgabe von Art. 12 Abs. 5 DSGVO entweder

1. ein angemessenes Entgelt verlangen, bei dem die Verwaltungskosten für die Unterrichtung oder die Mitteilung oder die Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt werden, oder

2. uns weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden.

Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten, wobei die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten alle drei Jahre überprüft wird; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf. Aufbewahrungspflichtig sind insbesondere nach deutschem Recht in der Versicherungs- und Finanzbranche Beratungsprotokolle für 5 Jahre, Maklerschlussnoten für 7 Jahre und Maklerverträge für 5 Jahres sowie generell 6 Jahre für handelsrechtlich relevante Unterlagen und 10 Jahre für steuerrechtlich relevante Unterlagen.

 

8. Widerspruch gegen Werbe-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

Ihren Widerruf können Sie jederzeit an info@fst-trucks.de stellen.

Wir weisen ausdrücklich auf das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 & 22 DSGVO hin.

 

Datenerfassung auf unserer Website

 

9. Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

Browsertyp und Browserversion

verwendetes Betriebssystem

Referrer URL

Hostname des zugreifenden Rechners

Uhrzeit der Serveranfrage

IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

 

10. Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

 

11. Verarbeiten von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.

Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

 

12. Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Dienstleistungen und digitale Inhalte

Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut.

Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.

Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

 

Soziale Medien

 

13. Inhalte teilen über Plugins (Facebook & Co.)

Auf unserem Internetangebot werden sogenannte Social Media Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerks Facebook verwendet.

Facebook wird betrieben von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA („Facebook“). Eine Übersicht über die Plugins von Facebook und deren Aussehen finden Sie hier:

https://developers.facebook.com/docs/plugins/

Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook „Gefällt mir- oder Teilen-Button“ anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter

https://de-de.facebook.com/policy.php

Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.

Aktualisierung dieser Datenschutzhinweise

Von Zeit zu Zeit kann eine Aktualisierung dieser Datenschutzhinweise notwendig werden, beispielsweise durch neue gesetzliche oder behördliche Vorgaben sowie neue Angebote auf unserer Webseite. Wir werden Sie dann an dieser Stelle informieren. Generell empfehlen wir, dass Sie diese Datenschutzhinwiese regelmäßig aufrufen, um zu prüfen, ob es hier Änderungen gab. Ob Änderungen erfolgt sind erkennen Sie unter anderem daran, dass der ganz unten in diesem Dokument angegebene Stand aktualisiert wurde.

 

Stand 25.05.2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und Verkäufe der Firma FST-Trucks, nachfolgend „Verkäuferin“, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Auch wenn diese Geschäftsbedingungen nicht nochmals vereinbart werden, gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit Zugang einer Auftragsbestätigung oder Kaufvertrag der Verkäuferin in schriftlicher Form, per Telefax oder per E-Mail vom Käufer als angenommen. Etwaigen Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Alle Vereinbarungen, die zwischen Verkäuferin und Käufer getroffen werden, sind schriftlich, per Telefax oder per E-Mail niederzulegen. Etwaige mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Alle Angebote der Verkäuferin sind freibleibend. Die Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

2. Der Käufer ist an die Bestellung vier Wochen gebunden. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Verkäuferin die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bestätigt hat oder die Lieferung ausführt. Der schriftlichen Bestätigung der Bestellung steht die Rechnungslegung durch die Verkäuferin gleich. Gleiches gilt für Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen. Für Lieferumfang sowie Beschaffenheit und Abmessungen des Lieferumfanges gilt ausschließlich die schriftlich, per Telefax oder per Email übersandte Bestätigung der Verkäuferin.

3. Die Angestellten der Verkäuferin sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Verkäuferin.

III. Preise

1. Die Preise verstehen sich ab Standort des Kaufgegenstandes rein netto, wenn nicht anders angegeben. Umsatzsteuererhöhungen während einer vereinbarten Lieferfrist von nicht mehr als 4 Monaten gehen bei fehlender individueller Vereinbarung zu Lasten des Verkäufers, wenn der Käufer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

2. Kosten für Transportversicherung, Verladung, Verbringen, Überführung, Zoll und amtliche Gebühren gehen zu Lasten des Käufers.

IV. Zahlung

1. Die Rechnungen der Verkäuferin sind spätestens nach Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar ohne Abzug fällig, soweit nicht anders schriftlich oder in Textform vereinbart.

2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

3. Die Verkäuferin ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf ältere Schulden desselben anzurechnen. Sie wird dem Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung Information erteilen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Verkäuferin berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

4. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Verkäuferin über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlung mittels Scheck gilt die Zahlung dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und ein etwaiger Rückrufvorbehalt der bezogenen Bank erloschen ist.

5. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Die Verzugszinsen betragen 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, soweit es sich um ein Handelsgeschäft handelt. Soweit der Käufer ein Verbraucher ist, betragen die Verzugszinsen 5 %-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Verkäuferin ist berechtigt, einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

6. Sollten der Verkäuferin Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn der Käufer die Zahlungen einstellt oder ein Scheck nicht eingelöst wird, oder wenn der Verkäuferin andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Verkäuferin berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks zur Begleichung von Teilforderungen angenommen hat. In diesem Falle ist die Verkäuferin auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

7. Zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, ist der Käufer lediglich dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht, mit Ausnahme der Einrede des nicht erfüllten Vertrages, kann der Käufer lediglich dann geltend machen, wenn dieses Zurückbehaltungsrecht auf Ansprüche gestützt wird, die aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.

V. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, welche verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schrift- oder der Textform. Mündliche Lieferzusagen sind unwirksam. Lieferfristen beginnen grundsätzlich mit Abschluss des Vertrages. Werden nachträglich Vertragsänderungen oder Ergänzungen vereinbart, beginnen die Lieferfristen, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, mit Abschluss der Vereinbarung über die Vertragsänderung oder Vertragsergänzung erneut zu laufen.

2. Der Käufer kann nach Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist die Verkäuferin schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt die Verkäuferin in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Schadens verlangen, wenn er der Verkäuferin Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn er der Verkäuferin Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verkäuferin zu. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Wird der Verkäuferin, während sie sich in Verzug befindet, die Lieferung unmöglich, so haftet sie gleichwohl nach Maßgabe obiger Regeln, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten sein würde.

3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Verkäuferin die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, dazu gehören vor allem Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Verkäuferin oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Verkäuferin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Es kann daher kein Lieferverzug eintreten. Derartige Verzögerungen berechtigen die Verkäuferin, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4. Dauert die Behinderung im Falle der Ziff. 3 länger als vier Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrage zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Verkäuferin von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Verkäuferin nur berufen, wenn sie dem Käufer unverzüglich Mitteilung macht.

5. Angaben in bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind Vertragsinhalt. Sie sind als annähernd zu betrachten und keine Garantiezusage, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand mangelfrei im Sinne der Gewährleistungsvorschriften ist, es sei denn, dass eine ausdrückliche Zusicherung vorliegt.

6. Kommt es bei Zulieferern der Verkäuferin zu Lieferverzögerungen trotz rechtzeitiger Bestellung seitens der Verkäuferin, wird der Verkäuferin eine angemessene Lieferfristverlängerung eingeräumt. Die angemessene Lieferfristverlängerung bemisst sich nach der Zeit der Verzögerung. In diesen Fällen kann sich der Käufer nicht auf oben eingeräumte Rechte berufen.

VI. Abnahme des Kaufgegenstandes

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von einer Woche nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Abnahmeort abzunehmen. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht ab, ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung vom Käufer zu verlangen. Macht die Verkäuferin Schadensersatz geltend, so wird dieser von den Vertragsparteien bereits jetzt pauschal mit mindestens 15 % des Nettokaufpreises vereinbart. Es bleibt der Verkäuferin unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen.

VII. Gefahrübergang

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Kaufgegenstand an die den Transport ausführende Person, übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager der Verkäuferin verlässt. § 447 Absatz 2 BGB bleibt unberührt.

2. Wird der Versand ohne Verschulden der Verkäuferin unmöglich, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Dies gilt auch bei schuldhafter Verzögerung der Abnahme.

3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Diese Teillieferungen müssen anteilig nach der Lieferung bezahlt werden.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der der Verkäuferin aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum der Verkäuferin. Dieser Eigentumsvorbehalt besteht fort für alle Forderungen, welche die Verkäuferin gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand jetzt oder nachträglich erwirbt z.B. aufgrund von Reparaturen, Ersatzteilen, Zubehör und Betriebsstofflieferungen, Einstell- und Versicherungskosten sowie sonstigen Leistungen.

2. Handelt es sich bei dem Käufer um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentliches Sondervermögen oder einen Kaufmann, bei welchem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf Forderungen, welche der Verkäuferin gegenüber dem Käufer aus jedem Rechtsgrund jetzt oder künftig zustehen. In diesem Falle erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn der Käufer alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen, insbesondere den Saldoausgleich herbeigeführt hat (Kontokorrentvorbehalt).

3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat die Verkäuferin das Recht zum Besitz am Fahrzeugbrief. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, dass der Fahrzeugbrief der Verkäuferin ausgehändigt wird.

4. Handelt der Käufer vertragswidrig, kommt er insbesondere mit der Zahlung in Verzug oder seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, ist die Verkäuferin berechtigt, den Vorbehaltsgegenstand zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Vorbehaltsgegenstandes durch die Verkäuferin liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

5. Handelt es sich um einen Käufer, der nicht unter Ziffer 2. fällt, gilt Folgendes: Handelt der Käufer vertragswidrig entsprechend Ziffer 4., liegt insbesondere Zahlungsverzug vor, ist die Verkäuferin berechtigt, den Vorbehaltsgegenstand auf seine Kosten zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung des Vorbehaltsgegenstandes durch die Verkäuferin sind stet als Rücktritt vom Vertrag anzusehen

6. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die nicht auf dem Kaufvertrag beruhen, sind ausgeschlossen.

7. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung der Verkäuferin beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig.

8. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen wird der Käufer auf das Eigentum der Verkäuferin hinweisen und diese unverzüglich schriftlich oder fernschriftlich benachrichtigen, damit die Verkäuferin ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Verkäuferin die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außerprozessualen Kosten zu erstatten, so haftet hierfür der Käufer.

9. Der Käufer hat für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes für den Kaufgegenstand eine separate Vollkaskoversicherung oder eine ähnliche Versicherung, welche dieselben Risiken absichert, mit einer angemessenen Selbstbeteiligung abzuschließen. Die Versicherung ist mit der Maßgabe abzuschließen, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag der Verkäuferin zustehen. Der Käufer ermächtigt hiermit die Verkäuferin, für sich einen Sicherungsschein über die Vollversicherung zu beantragen und Auskunft über das vorgenannte Versicherungsverhältnis einzuholen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Verkäuferin selbst die separate Vollkaskoversicherung oder eine dieser ähnliche Versicherung auf Kosten des Käufers abschließen, die Versicherungsprämien verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen.

10. Der Käufer ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich abgesehen von Notfällen von der Verkäuferin oder von einer für die Betreuung des Kaufgegenstandes von der Verkäuferin anerkannten Werkstatt ausführen lassen.

11. Verarbeitung oder Umbildung des Vorbehaltsgegenstandes erfolgen ausschließlich für die Verkäuferin als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)Eigentum der Verkäuferin an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Verkäuferin übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit)Eigentum der Verkäuferin unentgeltlich. Gegenstände, an denen der Verkäuferin (Mit)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsgegenstand bezeichnet.

12. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Vorbehaltsgegenstandes sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich des Vorbehaltsgegenstandes entstehende Forderung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Verkäuferin ab. Die Verkäuferin ermächtigt ihn widerruflich, die an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen der Verkäuferin hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen der Verkäuferin zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

IX. Gewährleistung

Bei Verträgen über die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt diese Lieferung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

X. Haftung

Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers werden, egal auf welchem Rechtsgrund sie außerhalb des ProdHaftG beruhen, ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäuferin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin beruhen. Sonstige Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäuferin beruhen.

XI. Datenverarbeitungserlaubnis/Geheimhaltung

Die Verkäuferin ist berechtigt, alle den Käufer betreffenden gesetzlich geschützten Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu verarbeiten. Die der Verkäuferin im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen gelten, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, nicht als vertraulich.

XII. Rechtswahl

Dieser Kaufvertrag unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.

XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung des NFZ ist der im Kaufvertrag genannte Haupt – bzw. Zweigbetrieb der verkaufenden Niederlassung des Verkäufers.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel – und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand _____. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung. 1 Es wird unterstellt, dass der Käufer von NFZ (oder ggf. PKW) bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Entsprechendes gilt für juristische Personen des öffentlichen Rechts und ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.